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    Neue Zuständigkeit des Landesfortbildungsprogramm für Erzieherinnen und Erzieher - Fortbildungsgelder jetzt aus Koblenz

    [28.01.2010] 

    Die Zuständigkeiten für das Antrags- und Bewilligungsverfahren von Fortbildungen für Erzieherinne und Erzieher ist ab Januar 2010 vom Ministerium auf das Landesamt übertragen worden.


    Die Zuständigkeit für das Antrags- und Bewilligungsverfahren von Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher, speziell zu den Zertifikaten "Zukunftschance Kinder - Bildung von Anfang an" und "Sprachförderkraft" ist ab Januar 2010 vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (MBWJK) auf das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) übertragen worden. 

    Die bisherigen Förderkriterien bleiben hierbei unverändert fortbestehen, werden allerdings in der Neufassung der maßgeblichen Verwaltungsvorschrift von 26. November 2009 zusammengefasst.

    Dem MBWJK vorliegende Förderanträge werden durch das LSJV weiterbearbeitet, so dass der Zuständigkeitswechsel für die Antragsteller mit keinem zusätzlichen Aufwand verbunden ist.

     

    Künftige Anträge sind beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Zweigstelle Koblenz im Amt für Soziale Angelegenheiten, Landesjugendamt- Kindertagesstätten, 56065 Koblenz oder per Mail an: KitaFortbildung@lsjv.rlp.de zu stellen.

    Die neuen Ansprechpartner im LSJV für diesen Arbeitsbereich sind:

    Gabriele Schmitt Tel: 0261/ 4041-368 schmitt.gabriele@lsjv.rlp.de

    Rita Zindorf Tel: 0261/ 4041-595 zindorf.rita@lsjv.rlp.de

    Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten sollte das neue Antragsformular verwendet werden. Dies ist ab sofort auf der Internetseite des MBWJK (http://mbwjk.rlp.de/jugend/kita-fortbildung/) und vom Kita-Server (http://kita.bildung-rp.de/Qualifizierung.150.0.html) abrufbar.


     

    Kita-Server